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Vertragslos genutzte Ackerfläche im Naturpark „Stechlin-Ruppiner Land“

  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Verkaufsgegenstand ca. 60 m vom Feldweg entfernt - Vertragslos genutzte Ackerfläche im Naturpark „Stechlin-Ruppiner Land“
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Verkaufsgegenstand ca. 60 m vom Feldweg entfernt
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Vertragslos genutzte Ackerfläche im Naturpark „Stechlin-Ruppiner Land“
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung - Vertragslos genutzte Ackerfläche im Naturpark „Stechlin-Ruppiner Land“
    Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung
  • Blick auf die Umgebung Richtung Verkaufsfläche - Vertragslos genutzte Ackerfläche im Naturpark „Stechlin-Ruppiner Land“
    Blick auf die Umgebung Richtung Verkaufsfläche
  • Lageskizze - Vertragslos genutzte Ackerfläche im Naturpark „Stechlin-Ruppiner Land“
    Lageskizze
  • Lageskizze - Vertragslos genutzte Ackerfläche im Naturpark „Stechlin-Ruppiner Land“
    Lageskizze
  • Vertragslos genutzte Ackerfläche im Naturpark „Stechlin-Ruppiner Land“

Auktions-ID 411-0013

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
3.000 EUR *
SP 900 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragslos genutzte Ackerfläche im Naturpark „Stechlin-Ruppiner Land“
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nahe Zechlinerhütter Straße
    16837 Rheinsberg OT Kagar
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 970 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Neuruppin von Kagar, Blatt 220, Flur 3 Flurstück 232
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragslose Nutzung
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Rheinsberg teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 12.05.2023 mit, dass für Kagar ein räumlicher Teilflächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Zechlin (vorbereitender Bauleitplan) vorliegt. Hiernach ist die Fläche als Grünfläche dargestellt. Ein verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) wurde nicht aufgestellt. Es wurde auch keine Satzung nach § 34 oder 35 BauGB erarbeitet, aus der sich Baurecht ergeben würde. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB.

    Gemäß Auszug Kampfmittelverdachtskarte befindet sich der Verkaufsgegenstand außerhalb einer Kampfmittelverdachtszone.

    Gemäß Auszug aus der Denkmalliste des Landes Brandenburg ist das Flurstück zurzeit von keinem Bodendenkmal betroffen.
  • Makrolage
    Rheinsberg ist eine Stadt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg, gelegen am Rhin, einem Nebenfluss der Havel. Rheinsberg gehört zu den nach Fläche größten Gemeinden Deutschlands.

    Die Kernstadt mit den Ortsteilen Kleinzerlang und Flecken Zechlin trägt das Prädikat Staatlich anerkannter Erholungsort. Rheinsberg gehört zum Ruppiner Land und liegt im Rheinsberger Seengebiet. Es liegt im Urlaubsgebiet Neustrelitzer Kleinseenland der Mecklenburgischen Seenplatte. Südlich von Rheinsberg schließt sich die Ruppiner Schweiz an und im Westen erstreckt sich die übrige Wittstock-Ruppiner Heide.

    Bekannt wurde Rheinsberg durch das Buch Rheinsberg: Ein Bilderbuch für Verliebte von Kurt Tucholsky und durch die Erwähnung in den Wanderungen durch die Mark Brandenburg von Theodor Fontane.

    Rheinsberg liegt an der B122 von Alt Ruppin nach Wesenberg und an der L15 zwischen Wittstock und Fürstenberg/Havel. Wittstock und Neuruppin sind die nächstgelegenen Autobahnanschlussstellen an der A24.

    Auf dem Wasserweg ist der Rheinsberger See nach Norden mit der Mecklenburgischen Seenplatte schiffbar verbunden.

    Kagar wurde 1525 erstmals urkundlich als Wüstung erwähnt und ist heute einer von 17 Ortsteilen der Stadt Rheinsberg, der im äußersten Norden von Brandenburg, ca. 8 km von Rheinsberg und unweit der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern liegt. Der Ortsteil liegt im Naturpark Stechlin-Ruppiner Land und ist eingebettet in das Landschaftsschutzgebiet Ruppiner Wald- und Seengebiet.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt nordöstlich außerhalb der Ortschaft Kagar, innerhalb einer größeren Landwirtschaftsfläche und zwischen dem Dollgowsee und dem Braminsee.

    Die Umgebung besteht aus Waldflächen. Die Ferienhausanlage Kagarsee befindet sich südwestlich der Verkaufsfläche.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Das Verkaufsobjekt ist medienseitig nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.rheinsberg.de
  • Behörde Stadt Rheinsberg, Seestraße 21, 16831 Rheinsberg, Tel.: 033 931/ 55 0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds) hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds).

    Die Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds) bzw. die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein schmales und langgestrecktes Grundstück mit einer Grundstücksgröße von 970 m², laut Grundbuchangabe.

    Bei dem Verkaufsgegenstand handelt es sich um einen Ackerstreifen inmitten einer großen Ackerfläche. Augenscheinlich wird die Verkaufsfläche zusammen mit den angrenzenden Flächen bewirtschaftet. Dem Veräußerer liegt keine vertragliche Vereinbarung vor, daher erfolgt die Nutzung vertragslos. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Die Verkaufsfläche liegt nahe der Zechlinerhütter Straße, die im Bereich des Verkaufsgegenstandes nicht mehr als Gemeindestraße ausgewiesen ist, hat aber keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, d.h. eine Zuwegung ist nur über Waldwege, die von der Zechlinerhütter Straße abzweigen, und über einen Feldweg jeweils im Fremdeigentum erreichbar.

    Lt. Angabe des Veräußerers liegt das Flurstück im Landschaftsschutzgebiet ´Ruppiner Wald- und Seengebiet´ und im Naturpark ´Stechlin-Ruppiner Land´. Dem Veräußerer sind keine Hinweise oder Verdachtsmomente für Altlasten nach BBodSchG oder sonstige Kontaminationen bekannt.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Alle Angaben wurden vom Veräußerer übermittelt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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