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Miteigentumsanteil an Flächen innerhalb einer Wohnanlage vor den Toren Leipzigs ++ Straßen- und Gemeinschaftsflächen++

  • Blick auf Verkaufsflurstück 593/161 und Umgebung - Miteigentumsanteil an Flächen innerhalb einer Wohnanlage vor den Toren Leipzigs ++ Straßen- und Gemeinschaftsflächen++
    Blick auf Verkaufsflurstück 593/161 und Umgebung
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  • Blick auf die Wohnanlage und die Umgebung - Miteigentumsanteil an Flächen innerhalb einer Wohnanlage vor den Toren Leipzigs ++ Straßen- und Gemeinschaftsflächen++
    Blick auf die Wohnanlage und die Umgebung
  • Lageskizze - Miteigentumsanteil an Flächen innerhalb einer Wohnanlage vor den Toren Leipzigs ++ Straßen- und Gemeinschaftsflächen++
    Lageskizze
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  • Umgebungsskizze - Miteigentumsanteil an Flächen innerhalb einer Wohnanlage vor den Toren Leipzigs ++ Straßen- und Gemeinschaftsflächen++
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Auktions-ID 412-0017

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Miteigentumsanteil an Flächen innerhalb einer Wohnanlage vor den Toren Leipzigs ++ Straßen- und Gemeinschaftsflächen++
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Klebendorfer Straße
    04425 Taucha
  • Bundesland Sachsen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 1.039 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    23/36 Miteigentumsanteil an den Flurstücken 593/96, 593/99, 593/105, 593/106, 593/109, 593/115, 593/134, 593/137, 593/143, 593/146, 593/161, 593/163 und 593/164, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Eilenburg von Taucha, Blatt 6315
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II lfd. Nr. 1: Beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Trinkwasser/Abwasserleitungsrecht) für die Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH.

    Abt. II lfd. Nr. 3: Grunddienstbarkeit (Wege- und Überfahrrecht) für die jeweiligen Eigentümer von Flst. 593/121, Blatt 6303, BV-Nr. 1, Flst. 593/127, Blatt 6311, BV-Nr. 3, Flst. 593/138, Blatt 6311, BV-Nr. 7, Flst. 593/90, Blatt 6302, BV-Nr. 1 als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB.

    Abt. II lfd. Nr. 4: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) für die Stadt Taucha.

    Abt. III: Keine Eintragung, die den Kaufgegenstand betrifft.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragungen in Abt. II lfd. Nrn. 1, 3 und 4 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Aussage Bauamt
    Liegt bisher nicht vor.
  • Makrolage
    Taucha ist eine Kleinstadt im Landkreis Nordsachsen, nordöstlich von Leipzig, an dessen Stadtgebiet es direkt angrenzt.

    Taucha liegt in der Leipziger Tieflandsbucht. Durch die Stadt fließt die Parthe, deren Flussaue ein ausgedehntes Landschaftsschutzgebiet um die Stadt bildet.

    Taucha hat durch die Nähe zu Leipzig eine gute Verkehrsanbindung. Im Südwesten führt die A14 mit der Anschlussstelle Leipzig-Nordost an Taucha vorbei. Durch die Stadt führt die B87 (Leipzig-Frankfurt (Oder)).

    Der Bahnhof Taucha liegt an der Bahnstrecke Leipzig-Eilenburg. Der Bahnhof Taucha ist an die Linie S4 der S-Bahn Mitteldeutschland angebunden, die von Falkenberg (Elster) über Leipzig bis Markkleeberg-Gaschwitz verkehrt. Die kombinierte Linie RE10/11 verkehrt in Richtung Leipzig sowie Richtung Frankfurt (Oder) und Hoyerswerda. Taucha ist mit der Straßenbahnlinie 3 (Taucha-Leipzig Hauptbahnhof-Knautkleeberg) der Leipziger Verkehrsbetriebe und Buslinien an das Nahverkehrsnetz angeschlossen.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt in südöstlicher Stadtlage von Taucha und stellt sich als Verkehrsfläche und Gemeinschaftsfläche innerhalb einer Wohnanlage dar.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.taucha.de
  • Behörde Stadtverwaltung Taucha, Schloßstraße 13, 04425 Taucha, Tel.: 034 298/ 70 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein 23/36 ideeller Miteigentumsanteil an 13 teilweise zusammenhängenden Flurstücken in einem Wohngebiet mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 1.039 m², bestehend aus den Flurstücken 593/96 mit 13 m², 593/99 mit 12 m², 593/105 mit 46 m², 593/106 mit 13 m², 593/109 mit 12 m², 593/115 mit 46 m², 593/134 mit 8 m², 593/137 mit 12 m², 593/143 mit 8 m², 593/146 mit 12 m², 593/161 mit 780 m², 593/163 mit 58 m² und 593/164 mit 19 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.

    Die Flurstücke stellen sich teilweise als gepflasterte Straßenfläche der Klebendorfer Straße, als schmale, unbefestigte Wegeflächen zwischen Wohngrundstücken, als schmale Grün-/Randstreifen und mit Wild- und Gehölzwuchs bewachsene Gemeinschaftsflächen am Rande von bzw. zwischen Pkw-Stellplätzen innerhalb einer Wohnanlage dar.

    Der Verkaufsgegenstand wird u.a. als Zufahrt und Zuwegung zur Wohnanlage und den Pkw-Stellplätzen, als Abstellfläche für Mülltonnen vor den Wohngebäuden und als rückwärtige fußläufige Zuwegung zu den Gartenflächen genutzt.

    In der Wohnanlage haben 21 Eigentümer keinen Miteigentumsanteil an den Straßen- und Gemeinschaftsflächen, keine dingliche Sicherung im Grundbuch und keine Sicherung über eine Eintragung im Baulastenverzeichnis und nutzen damit den Verkaufsgegenstand vertragslos. Es obliegt dem Ersteher hier eine Klärung oder vertragliche Regelung herbeizuführen. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Inwieweit die vorhandenen Einfriedungen und Abgrenzungen der jeweiligen Nachbargrundstücke und Pkw-Stellplätze mit den tatsächlichen Flurstücksgrenzen übereinstimmen, konnte nicht geprüft werden. Daher kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Verkaufsgegenstand partiell in die Nutzung der einzelnen Nachbarflächen vertragslos mit einbezogen ist. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Für die Flurstücke ist jeweils eine Baulast unter den Baulastenblättern 503, 506, 512, 513, 516, 522, 525, 531, 532, 535, 541und 542 mit folgendem, gleichlautendem Inhalt im Baulastenverzeichnis eingetragen: Nach Durchführung der Teilung des Grundstücks Flurstück 593/3 der Gemarkung Taucha werden alle baulichen Anlagen und Baumaßnahmen auf den neu gebildeten aneinandergrenzenden Grundstücken, die in dem der Baulasterklärung beigefügten Lageplan mit den Flurstücks-Nrn. 593/6 H 1 bis 593/6 H 36 und 593/6 G 1 bis 593/6 G 42 bezeichnet sind, das öffentliche Baurecht so einhalten, als wären diese Grundstücke ein Grundstück und damit ein Baugrundstück im Sinne des § 4 Abs. 2 der Sächsischen Bauordnung.

    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um einen ideellen Miteigentumsanteil handelt, der in der Örtlichkeit nicht abgrenzbar ist.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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