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Splitterflächen in Drebkau südwestlich von Cottbus

  • Blick in Richtung der Verkaufsfläche von L51 - Splitterflächen in Drebkau südwestlich von Cottbus
    Blick in Richtung der Verkaufsfläche von L51
  • Umgebungsskizze - Splitterflächen in Drebkau südwestlich von Cottbus
    Umgebungsskizze
  • Lageskizze Flurstück 288/1 - Splitterflächen in Drebkau südwestlich von Cottbus
    Lageskizze Flurstück 288/1
  • Lageskizze Flurstück 288/1 - Splitterflächen in Drebkau südwestlich von Cottbus
    Lageskizze Flurstück 288/1
  • Lageskizze Flurstück 952 - Splitterflächen in Drebkau südwestlich von Cottbus
    Lageskizze Flurstück 952
  • Lageskizze Flurstück 952 - Splitterflächen in Drebkau südwestlich von Cottbus
    Lageskizze Flurstück 952
  • Lageskizze Flurstücke 91 und 92 - Splitterflächen in Drebkau südwestlich von Cottbus
    Lageskizze Flurstücke 91 und 92
  • Lageskizze Flurstücke 91 und 92 - Splitterflächen in Drebkau südwestlich von Cottbus
    Lageskizze Flurstücke 91 und 92
  • Umgebungsskizze - Splitterflächen in Drebkau südwestlich von Cottbus
    Umgebungsskizze
  • Splitterflächen in Drebkau südwestlich von Cottbus

Auktions-ID 405-0019

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
2.000 EUR *
SP 2.000 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Splitterflächen in Drebkau südwestlich von Cottbus
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    L52 bzw. Verlängerung Golschower Dorfstraße und nahe Hutungsweg und der K7125
    03116 Drebkau
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 5.469 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Cottbus, Grundbuch von Drebkau, Blatt 1367, Flur 1 Flurstück 288/1, Flur 2 Flurstück 952 sowie Flur 6 Flurstücke 91 und 92
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Eventuelle, nach den gesetzlichen Bestimmungen noch einzutragende Dienstbarkeiten und Sanierungsvermerke sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf den Kaufpreis als nicht wertmindernd zu übernehmen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Drebkau teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 12.05.2023 unter anderem mit:

    Flur 1, Flurstück 288/1: Seitens der Behörde bestehen laut Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Der Verkaufsgegenstand liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Flächen für die Landwirtschaft. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2023/2024 nicht an.

    Flur 2, Flurstück 952: Seitens der Behörde bestehen laut Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Der Verkaufsgegenstand liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Straßenverkehrsfläche. (Hinweis der Behörde: Das Flurstück ist im FNP 2001 als Straßenverkehrsfläche K 7125 dargestellt. Zwischenzeitlich erfolgte der Bau der Ortsumfahrung B 169 einschließlich der Anbindungen in veränderter Form gegenüber dieser Darstellung. Daher ist die Darstellung als Straßenverkehrsfläche nicht mehr relevant. In der aktuellen Überarbeitung FNP 2023 erfolgt eine Anpassung der Darstellung.) Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2023/2024 nicht an.

    Flur 6, Flurstücke 91 und 92: Seitens der Behörde bestehen laut Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Der Verkaufsgegenstand liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Waldfläche. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2023/2024 nicht an.
  • Makrolage
    Die Stadt Drebkau liegt im Landkreis Spree-Neiße im Land Brandenburg, ca. 15 km südlich von Cottbus und ca. 17 km nordwestlich von Spremberg.

    Drebkau liegt in der Niederlausitz und zählt zum amtlichen Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden.

    Die B169 verläuft durch das Stadtgebiet. Bis zur A15 (Anschlussstelle Cottbus-West) sind es ca. 10 km.

    In Drebkau gibt es Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzte, Freizeitmöglichkeiten etc..
  • Mikrolage
    Das Flurstück 288/1 liegt südwestlich des Stadtzentrums in der Stadtrandlage, nahe dem Hutungsweg, innerhalb einer größeren Landwirtschaftsfläche.

    Das Flurstück 952 liegt nordöstlich außerhalb von Drebkau, zwischen der K7125 und der B169 bzw. zwischen Drebkau und Löschen, als Teil einer Gehölzfläche.

    Die durch ein schmales Flurstück (lt. Kartenmaterial Weg) getrennten Flurstücke 91 und 92 liegen nordwestlich außerhalb von Drebkau und westlich des zu Drebkau gehörenden Gemeindeteiles Golschow, an der L52 (Drebkauer Hauptstraße) bzw. der Verlängerung der Golschower Dorfstraße und sind Bestandteil eines größeren Waldgebietes.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.

    Google Maps Koordinaten
    Flurstück 288/1: 51.653966, 14.214075
    Flurstück 952: 51.660551, 14.245274
  • Internetadresse Gemeinde
    www.drebkau.de
  • Behörde Stadtverwaltung Drebkau, Spremberger Straße 61, 03116 Drebkau, Tel.: 035 602/ 562 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gemäß § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen 4 nicht zusammenhängende Flurstücke um Drebkau mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 5.469 m, bestehend aus dem Flurstück 288/1 der Flur 1 mit 424 m², dem Flurstück 952 der Flur 2 mit 1.754 m² und den Flurstücken 91 mit 1.709 m² und 92 mit 1.582 m² der Flur 6, jeweils lt. Grundbuchangabe.

    Das Flurstück 288/1 hat einen länglichen Grundstückszuschnitt und ist im Grundbuch als Landwirtschaftsfläche und Verkehrsfläche verzeichnet. Lt. Kartenmaterial handelt es sich um Grünland, welches im Feldblockkataster auch als Grünland geführt wird. Der „Hutungsgraben“ verläuft entlang der südlichen Grundstücksgrenze.

    Das Flurstück liegt innerhalb einer größeren Landwirtschaftsfläche. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Verkaufsflurstück vertragslos in die Nutzung der angrenzenden Flächen mit einbezogen ist. Eine vertragliche Regelung liegt dem Veräußerer nicht vor. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Das Flurstück verfügt über keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland. Insofern handelt es sich um ein gefangenes Flurstück ohne gesicherte Zuwegung. Der Meistbietende muss sich bezüglich der Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Das im Grundbuch als Verkehrsfläche ausgewiesene Flurstück 952 hat einen schmalen Grundstückszuschnitt und stellt gemäß Kartenmaterial Teil einer Gehölzfläche dar. Laut Lageskizze wird das Flurstück 952 durch eine Freileitung gequert, welche im Grundbuch nicht dinglich gesichert ist. Ein Gestattungsvertrag wurde durch den Veräußerer nicht abgeschlossen.

    Nach Kartenmaterial ist das Flurstück über einen unbefestigten Wirtschaftsweg erreichbar, der von der K7125 abzweigt und über Fremdflurstücke verläuft. Veräußerer und Auktionshaus liegen keine Informationen vor, ob diese Zuwegung rechtlich gesichert ist. Möglicherweise erfolgt die Zuwegung also über Fremdflurstücke. Der Meistbietende muss sich dann bezüglich der Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Die durch ein schmales Flurstück (lt. Kartenmaterial Weg) getrennten und im Grundbuch als Verkehrsfläche ausgewiesenen Flurstücke 91 und 92 stellen jeweils einen langen und schmalen Grundstückstreifen innerhalb eines größeren Waldgebietes dar.

    Das Flurstück 91 liegt an der L52 (Drebkauer Hauptstraße) und an der südlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 92 verläuft ein unbefestigter Weg als Verlängerung der Golschower Dorfstraße.

    Lt. Angabe des Veräußerers sind im bestandskräftigen ´Flächennutzungsplan Drebkau und Kausche´ die Flurstücke 288/1 und 952 als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Flurstücke 91 und 92 sind als Fläche für Wald ausgewiesen.

    Das Flurstück 91 und teilweise das Flurstück 92 liegen im Bereich des Bergwerkseigentums Welzow (Braunkohle). Inhaber dieser Bergbauberechtigung ist die Lausitz Energie Bergbau AG. Derzeit sind dem Veräußerer dafür keine Abbauplanungen bekannt. Ein Ankaufinteresse des Inhabers liegt nicht vor. Unabhängig davon wird darauf hingewiesen, dass sich unter der zu verkaufenden Fläche ein bergfreier, also ein vom Grundeigentum getrennter Bodenschatz befindet, für den Bergwerkseigentum im Sinne des § 151 BBergG verliehen wurde.

    Es ist nicht sicher, ob eine fortdauernde Nutzung des Kaufgegenstandes durch den Ersteher erfolgen kann. Es kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass ein zukünftiger Bergbauberechtigter die sich aus den Bergwerkseigentümern ergebenden Rechte ausüben wird und hierfür die hier ausgeschriebene Fläche ganz oder teilweise für Tätigkeiten im Sinne des § 2 BBergG benötigt. Der Bergbauberechtigte kann nach Maßgabe der §§ 77 ff. BBergG gegebenenfalls auch die Grundabtretung für dieses Grundstück verlangen.

    Das Flurstück 288/1 sowie teilweise das Flurstück 91 liegen in einem großflächig ausgewiesenen Kampfmittelverdachtsgebiet.

    Alle Flurstücke sind in der Restriktionszone zur Afrikanischen Schweinepest gemäß Tierseuchenallgemeinverfügung vom 22.02.2023 enthalten. Das Flurstück 952 befindet sich in der Sperrzone II, die übrigen Flurstücke des Verkaufsgegenstandes im Kerngebiet.

    Alle Angaben wurden vom Veräußerer übermittelt. Eine Besichtigung durch das Auktionshaus fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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