Datenänderung 17.05.2023: Die Gemeinde Löwenberger Land teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 15.05.2023 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand im Planfeststellungsverfahren der Ortsumgehung Teschendorf/Löwenberg im Zuge der B 96neu liegt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde durch das Landesamt für Bauen und Verkehr mit Bescheid vom 28.02.2023 erlassen. Zur Neuordnung wird ein Flurbereinigungsverfahren mit der Verfahrensnummer 400116 durchgeführt. Der Anordnungsbeschluss wurde am 29.11.2016 durch das Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung gefasst. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist mit dem Neubau der B 96 nicht mehr gegeben. Die Flurstücke liegen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und sind im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als "Fläche für Landwirtschaft mit Überlagerung Trassenführung B96neu" ausgewiesen. Kein Denkmalschutz. Lage im Landschaftsschutzgebiet. Keine Hinweise für Altlasten oder Bodenkontamination Es sind keine Beschlüsse gefasst wonach im Jahr 2023/24 Erschließungskosten im Sinne des BauGB anfallen. Mit Wirkung zum 01.01.2019 ist das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen in Kraft getreten. Die Erhebung von Anliegerbeiträgen nach dem Kommunalen Abgabengesetz ist demnach auf Grund fehlender Ermächtigungsgrundlage nicht mehr gegeben.