Datenänderung 31.05.2023 Die Gemeinde Löwenberger Land teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 31.05.2023 unter anderem mit, dass laut Aktenlage das Flurstück im Planfeststellungsverfahren der Ortsumgehung Teschendorf / Löwenberg im Zuge der B 96neu liegt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde durch das Landesamt für Bauen und Verkehr mit Bescheid vom 28.02.2023 erlassen. Zur Neuordnung wird ein Flurbereinigungsverfahren mit der Verfahrensnummer 400116 durchgeführt. Der Anordnungsbeschluss wurde am 29.11.2016 durch das Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung gefasst. Nähere Informationen zum Verfahrensgebiet, -verfahrensstand und Ansprechpartner erhalten Sie unter der Internetseite des Verbandes für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg www.vlf-brandenburg.de. Hinweis: Veränderungssperre Planfeststellungsverfahren. Der Verkaufsgegenstand liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Fläche für die Landwirtschaft. Ferner liegt das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet. Mit Wirkung zum 01.01.2019 ist das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen in Kraft getreten. Die Erhebung von Anliegerbeiträgen nach dem Kommunalen Abgabengesetz ist demnach auf Grund fehlender Ermächtigungsgrundlage nicht mehr gegeben.