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Unbebautes Grundstück an der alten Bode umgeben von EFHs und Gewerbe **unweit der B 81 / B 180**

  • Lage des Verkaufsgegenstandes - Unbebautes Grundstück an der alten Bode umgeben von EFHs und Gewerbe **unweit der B 81 / B 180**
    Lage des Verkaufsgegenstandes
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    Lage des Verkaufsgegenstandes
  • Lageskizze - Unbebautes Grundstück an der alten Bode umgeben von EFHs und Gewerbe **unweit der B 81 / B 180**
    Lageskizze
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Auktions-ID 404-0012

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
1.200 EUR *
SP 200 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Unbebautes Grundstück an der alten Bode umgeben von EFHs und Gewerbe **unweit der B 81 / B 180**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Magdeburger Straße (zwischen Nr. 14 und 15)
    39435 Egeln
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 752 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Aschersleben Grundbuch von Egeln Blatt 2833 Flur 35 Flurstück 111
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Verbandsgemeinde Egelner Mulde teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 20.01.2023 u.a. mit, dass das Flurstück im Flächennutzungsplan als Grünland / Hochwasserschutz ausgewiesen ist und nicht für die Gewinnung regenerativer Energien (Windenergie, Fotovoltaik, Biomasse) geeignet ist. Erschließung mit Straße, Gas, Wasser, Strom und Abwasser.

    Der Salzlandkreis FD Natur und Umwelt teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 02.01.2018 u.a. mit, dass das Flurstück größtenteils im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Bode liegt und im Südwesten an die Alte Bode angrenzt. Die Alte Bode ist ein Gewässer erster Ordnung. Für Gewässer erster Ordnung ist nach § 38 WHG i.V.m. § 50 WG LSA ein Gewässerrandstreifen von 10,00 m festgelegt. Die sich aus den vorgenannten Paragraphen ergebenden Ver- und Gebote zum Schutz des Gewässers und seiner Randstreifen sowie der aus § 41 WHG i.V.m. § 66 WG LSA resultierenden besonderen Pflichten sind zu beachten. Insbesondere sind Schutzvorschriften für Überschwemmungsgebiete im Sinne der §§ 77 und 78 WHG i.V.m. § 101 WG LSA einzuhalten. Für die Benutzung des Gewässers gelten die Bestimmungen gemäß §§ 8 ff WHG sowie die hierzu erlassenen wasserrechtlichen Bestimmungen des WG LSA.

    Der Salzlandkreis FD Natur und Umwelt teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 05.01.2018 u.a. mit, dass auf dem Flurstück Gehölzstrukturen vorhanden sind, die möglicherweise dem gesetzlichen Schutz gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 22 Abs. 1 NatSchG LSA unterliegen. Gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung des Biotops führen können, verboten. Für den Fall der Beseitigung von Gehölzen ist eine Eingriffsgenehmigung nach BNatSchG bei der Unteren Naturschutzbehörde des Salzlandkreises einzuholen.

    Der Salzlandkreis FD Bauordnung und Hochbau teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 14.12.2017 mit, dass für das Flurstück 111 keine Baulasteintragungen im Baulastenverzeichnis des Salzlandkreises vorhanden sind.

    Der Salzlandkreis FD Natur und Umwelt teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 13.12.2017 mit, dass für das Flurstück keine Eintragungen entsprechend § 2 Abs. 3 bis 6 BBodSchG im Altlastenkataster des Salzlandkreises eingetragen sind.

    Der Salzlandkreis FD Kreis- und Wirtschaftsentwicklung und Tourismus teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 14.12.2017 u.a. mit, dass nach Prüfung der Fläche anhand zur Verfügung stehender Kampfmittelbelastungskarten festgestellt wurde, dass sich das Grundstück in keinem kampfmittelverdächtigen Bereich befindet. Für das Grundstück bestehen keine Bedenken gegen die Durchführung von erdeingreifenden Maßnahmen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass sich die Fläche in einem Gebiet befindet, das als Überschwemmungsfläche dient.

    Der Salzlandkreis FD Bauordnung und Hochbau teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 24.01.2018 mit, dass der Verkaufsgegenstand nicht in der Denkmalliste erfasst ist.

    Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 15.12.2017 mit, dass im Bereich des Verkaufsgegenstandes kein archäologisches Kulturdenkmal bekannt ist. Ferner befinden sich auf der Liegenschaft keine Bau- und Kleindenkmale. Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege wären von der Veräußerung oder Baumaßnahmen auf dem Grundstück nicht betroffen.
  • Makrolage
    Die Stadt Egeln im sachsen-anhaltinischen Salzlandkreis liegt am Knotenpunkt der Bundesstraßen 81 und 180, inmitten des Städtedreiecks Aschersleben, Halberstadt und Magdeburg. Es liegt etwa 20 Kilometer südwestlich von Magdeburg auf halbem Weg nach Halberstadt im Salzlandkreis in der Egelner Mulde an der Bode.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt nördlich der B 81 an der Magdeburger Straße umgeben von Gewerbe, Grün- und Ackerflächen sowie Einfamilienhausbebauung.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Medien liegen in der Straße an.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.egelnermulde.de
  • Behörde Verbandsgemeinde Egelner Mulde, Markt 18, 39435 Egeln, Tel.: 039268/944-0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein unbebautes Grundstück an der Magdeburger Straße mit einer Größe von 752 m², lt. Grundbuchangaben.

    Das im Grundbuch als Grünfläche an der alten Bode geführte Flurstück von unregelmäßigem länglichem Schnitt ist augenscheinlich wild mit Bäumen und anderer Vegetation bewachsen. Nachrichtlich sind in diesem Bereich Gehölzstrukturen vorhanden, die möglicherweise dem gesetzlichen Schutz gemäß § 30 BNatSchG´ iV.m. § 22 Abs. 1 NatSchG LSA unterliegen.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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