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Erholungsgrundstück mit Holzgartenlaube im Städtedreieck Wetzlar, Weilburg und Herborn

  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Erholungsgrundstück mit Holzgartenlaube im Städtedreieck Wetzlar, Weilburg und Herborn
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
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    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
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    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
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    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
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    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Erholungsgrundstück mit Holzgartenlaube im Städtedreieck Wetzlar, Weilburg und Herborn
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung - Erholungsgrundstück mit Holzgartenlaube im Städtedreieck Wetzlar, Weilburg und Herborn
    Blick Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung
  • Blick auf Umgebung Richtung Verkaufsfläche - Erholungsgrundstück mit Holzgartenlaube im Städtedreieck Wetzlar, Weilburg und Herborn
    Blick auf Umgebung Richtung Verkaufsfläche
  • Blick auf den Wiesenweg Richtung Verkaufsfläche - Erholungsgrundstück mit Holzgartenlaube im Städtedreieck Wetzlar, Weilburg und Herborn
    Blick auf den Wiesenweg Richtung Verkaufsfläche
  • Lageskizze - Erholungsgrundstück mit Holzgartenlaube im Städtedreieck Wetzlar, Weilburg und Herborn
    Lageskizze
  • Lageskizze - Erholungsgrundstück mit Holzgartenlaube im Städtedreieck Wetzlar, Weilburg und Herborn
    Lageskizze
  • Erholungsgrundstück mit Holzgartenlaube im Städtedreieck Wetzlar, Weilburg und Herborn

Auktions-ID 399-0007

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
9.600 EUR *
SP 2.000 EUR
Höchstgebot

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Datenänderung

27.02.2023
Die Gemeinde Greifenstein teilt im Schreiben vom 23.02.2023 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Das Objekt befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB sowie im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Grünfläche - Zweckbestimmung: Verkehrsgrün (Bestand). Das Objekt liegt nicht in einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet und steht nicht unter Denkmalschutz. Dem Amt liegen keine Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen vor. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2023/2024 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.
Hinweis der Gemeinde Greifenstein: Das angefragte Grundstück (Allendorf, Flur 1 Flurstück 201) liegt außerhalb der Ortsdurchfahrt.
Das heißt, dass ausgehend vom Fahrbahnrand der östlich vorbeiführenden Landstraße 3324 ein 20 m breiter von jeglicher Bebauung freizuhalten ist (sog. Bauverbotszone gem. § 23 Abs. 1 Hessisches Straßengesetz). Dieser Streifen liegt mit ca. 6 m auf dem hier angefragten Grundstück.
Westlich daran schließt sich die sog. Baubeschränkungszone nach § 23 Abs. 2 HStrG an.
Dies bedeutet, dass im Bereich von 21-40 m Tiefe, gemessen vom Fahrbahnrand der östlich verlaufenden Landstraße 3324, die Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen der Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde bedarf.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Erholungsgrundstück mit Holzgartenlaube im Städtedreieck Wetzlar, Weilburg und Herborn
  • Immobilienart Sonstige
  • Adresse
    Brückenstraße
    35753 Greifenstein OT Allendorf
  • Bundesland Hessen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 812 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Dillenburg/Zwst. Herborn von Allendorf/G., Blatt 2614, Flur 1 Flurstück 201
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Aussage Bauamt
    Die Gemeinde Greifenstein teilte im Schreiben vom 11.04.2022 dem Veräußerer Folgendes mit: Für das Grundstück liegt kein Bebauungsplan vor. Lt. Flächennutzungsplan der Gemeinde Greifenstein ist der Bereich als ´Verkehrsgrün´ dargestellt. Die Verkaufsfläche liegt nicht in einem Sanierungs-, Umlegungs-, Stadtentwicklungs- oder Erhaltungsgebiet.
  • Makrolage
    Greifenstein ist eine Gemeinde im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis. Ihren Namen hat sie von der dominanten Burgruine im gleichnamigen Ortsteil. Der Sitz der Gemeindeverwaltung ist im Ortsteil Beilstein. Die Gemeinde liegt im Städtedreieck von Wetzlar, Weilburg und Herborn.

    Das Gebiet ist sehr unterschiedlich geprägt, von teilweise Ebenen auf den Höhen bis hin zu steilen Steigungen. Mit 51,13 % Waldfläche hat die Gemeinde Greifenstein den größten Waldanteil der hessischen Gemeinden. Das Gemeindegebiet ist reich an Bodenschätzen, vor allem Basalt und Ton. Früher wurde auch Eisenerz gefördert.

    Die Autobahnanschlussstellen Ehringshausen, Wetzlar Ost und Herborn Süd an der A45 können innerhalb von 10 bis 20 Minuten erreicht werden, ebenso die B49. Das Gemeindegebiet durchziehen mehrere Landes- und Kreisstraßen.

    Der Ortsteil Allendorf liegt am unteren Ulmbach, am Südrand des Westerwaldes, rund 17 Kilometer westlich der Kreisstadt Wetzlar und etwa zehn Kilometer östlich der Stadt Weilburg.

    Weitere Städte in der Umgebung sind Braunfels etwa 10 Kilometer, Herborn rund 20 Kilometer und Limburg an der Lahn ca. 30 km. Bis nach Frankfurt am Main sind es etwa 80 Kilometer.

    Allendorf ist über die A45 über die Anschlussstellen Ehringshausen und Wetzlar-Ost und über die A480 mit der Anschlussstelle Aßlar in kurzer Zeit zu erreichen. Ca. 4 km südlich von Allendorf befindet sich die B49, welche eine schnelle Verbindung nach Wetzlar, Gießen, Limburg an der Lahn und Weilburg darstellt. Der Ort liegt am Ulmtalradweg, der den Radweg R7 bei Biskirchen mit dem Radweg R8 in der Nähe des Knotengipfels verbindet.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt im südöstlichen Ortsrandbereich von Allendorf.

    Die Umgebung besteht aus Grün- und Gartenflächen sowie Wohngrundstücken teilweise mit gewerblichem Anteil.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.greifenstein.de
  • Behörde Gemeindeverwaltung der Gemeinde Greifenstein, Herborner Straße 38, 35753 Greifenstein-Beilstein, Tel.: 02779/ 91 24 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abt. II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Soweit Lasten in Abteilung II des Grundbuches eingetragen sind bzw. werden, insbesondere Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, sonstige Dienstbarkeiten sowie etwaige Sanierungsvermerke, sind diese von dem Ersteher ohne Anrechnung auf das Höchstgebot als nicht wertmindernd zu übernehmen. Dies gilt auch für Baulasten.

    Das Land Hessen hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Land Hessen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt eine eingefriedete, leicht hängige Grünfläche mit partiellem Baum- und Strauchbewuchs mit einer Grundstücksgröße von 812 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das Flurstück ist im Grundbuch als Landwirtschaftsfläche und lt. Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit der tatsächlichen Nutzung als Gartenland ausgewiesen.

    Die nahezu rechteckig geschnittene Verkaufsfläche ist mit einer Holz-Gartenlaube, welche nicht vom Veräußerer errichtet wurde, und einem Geräteblechschuppen bebaut.

    Der Verkaufsgegenstand ist verschlossen. Daher konnte die Verkaufsfläche nicht begangen und keine Innenbesichtigung durchführt werden. Da es sich bei dem Verkaufsobjekt um eine Fiskalerbschaft handelt, kann der Veräußerer keine weiteren Angaben zur Baulichkeit sowie zum Zustand und der technischen Ausstattung machen. Zum Zeitpunkt der Besichtigung durch den Veräußerer machte die Liegenschaft einen ungenutzten und leicht verwilderten Eindruck.

    Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die Verkaufsfläche genutzt wird. Ob bei einer Nutzung diese vertragslos oder über einen Pachtvertrag erfolgt, ist nicht bekannt. Dem Veräußerer liegt keine vertragliche Vereinbarung vor. Ein mündlicher oder schriftlicher Pachtvertrag kann aber auch nicht ausgeschlossen werden. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Des Weiteren sind, soweit von außen sichtbar, nutzungstypische Ausstattungsgegenstände wie Gartenstühle, Regentonne etc. und Ablagerungen vorhanden.

    Zwischen dem Verkaufsgegenstand und der Brückenstraße liegen ein straßenbegleitender Grünstreifen und ein schmales Wegeflurstück im Fremdeigentum. Damit besteht keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland. Zu erreichen ist die Verkaufsfläche über den östlich am Grundstück angrenzenden Wiesenweg, der von der Biskirchener Straße abzweigt und parallel zur Brückenstraße verläuft. Des Weiteren grenzt an der westlichen Grundstücksgrenze ein weiterer von der Biskirchener Straße abzweigende Wiesenweg an, der auch als rückwärtige Zuwegung zu den angrenzenden Grundstücken genutzt wird. Ob es sich bei den Wiesenwegen um öffentliche Wege handelt, konnte nicht geklärt werden.

    Inwieweit die vorhandene Einfriedung mit der tatsächlichen Flurstücksgrenze übereinstimmt, wurde nicht geprüft.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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