Datenänderung 24.01.2023 Die Gemeinde Nuthetal teilt im Schreiben vom 23.01.2023 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Das Objekt liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB sowie im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Wald. Das Objekt liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Denkmalschutz besteht nicht. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2023/2024 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.