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Gehölzfläche in Hanglage oberhalb von Seelbach

  • Lageskizze - Gehölzfläche in Hanglage oberhalb von Seelbach
    Lageskizze
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Auktions-ID 380-0015

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
900 EUR *
SP 150 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Gehölzfläche in Hanglage oberhalb von Seelbach
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nahe Hohe Straße
    35745 Herborn OT Seelbach
  • Bundesland Hessen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 915 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Dillenburg/ Zwst. Herborn von Herbornseelbach, Blatt 1716, Flur 30, Flurstück 38
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Herborn teilt per e-Mail vom 28.04.2022 mit, dass das Flurstück nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes und nicht in einem Sanierungs-, Umlegungs-, Stadtentwicklungs-, Erhaltungs-, Denkmalschutz- oder Windenergiegebiet liegt.
  • Makrolage
    Herborn ist eine historische Fachwerkstadt an der Dill im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis. Sie zeichnet sich durch eine geschlossene historische Altstadt mit vielen Baudenkmalen aus acht Jahrhunderten aus, die zu den besterhaltenen mittelalterlichen Stadtanlagen Deutschlands gezählt wird.

    Herborn liegt im mittleren Dilltal links und rechts des Flusses, der von Nord nach Süd die Stadt durchfließt. Im Westen erhebt sich der Westerwald und im Osten die Hörre mit der Hohen Warte.

    Herborn grenzt im Norden an Dillenburg, im Nordosten an die Gemeinde Siegbach, im Osten an die Gemeinde Mittenaar, im Südosten an die Gemeinde Sinn, im Süden an die Gemeinde Greifenstein sowie im Westen an die Gemeinden Driedorf und Breitscheid.

    Seelbach ist ein Stadtteil von Herborn.
  • Mikrolage
    Die Verkaufsfläche befindet sich in starker Hanglage, östlich oberhalb von Seelbach.

    Die Umgebung besteht aus vergleichbaren Flächen. Die Bebauung von Seelbach beginnt ca. 300 m westlich.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.herborn.de
  • Behörde Stadt Herborn, Hauptstraße 39, 35745 Herborn, Tel.: 02772/ 708 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abt. II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Soweit Lasten in Abteilung II des Grundbuches eingetragen sind bzw. werden, insbesondere Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, sonstige Dienstbarkeiten sowie etwaige Sanierungsvermerke, sind diese von dem Ersteher ohne Anrechnung auf das Höchstgebot als nicht wertmindernd zu übernehmen. Dies gilt auch für Baulasten.

    Das Land Hessen hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Land Hessen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das Flurstück 38 der Flur 30 mit einer Grundstücksgröße von 915 m², lt. Grundbuchangabe.

    Der Verkaufsgegenstand liegt in starker Hanglage oberhalb von Seelbach und stellt sich als Gehölzfläche dar. Gemäß Auszug aus dem Liegenschaftskataster handelt es sich bei dem Bewuchs um Nadelgehölz.

    Das Flurstück hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und ist nur über Wald- bzw. Wanderwege im Fremdeigentum und Flurstücke im Fremdeigentum erreichbar.

    Gemäß Kartenmaterial verläuft ein schmaler Wasser-/Entwässerungsgraben an der nördlichen Flurstücksgrenze.

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Verkaufsfläche genutzt wird. Ob bei einer Nutzung diese vertragslos oder über einen Pachtvertrag erfolgt, ist nicht bekannt. Dem Veräußerer liegt keine vertragliche Vereinbarung vor. Ein mündlicher oder schriftlicher Pachtvertrag kann aber auch nicht ausgeschlossen werden. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Eine Besichtigung durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
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