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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Vertragsfreier Wald nahe dem Ortskern von Borkwalde im Landkreis Potsdam-Mittelmark
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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14822 Borkwalde
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Bundesland
Brandenburg
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
5.133 m², lt. Grundbuchangaben.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Brandenburg an der Havel von Borkwalde, Blatt 129, Flur 1, Flurstück 155
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragsfrei
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Borkwalde ist eine Waldgemeinde im Landkreis Potsdam-Mittelmark.
Der Ort liegt südwestlich des Berliner Ringes zwischen Beelitz und Kloster Lehnin. Im Westen und Süden wird Borkwalde vom Truppenübungsplatz Lehnin und im Osten von einem 100 Hektar großen „Vorsorgestandort für großflächige gewerblich-industrielle Vorhaben“ eingeschlossen.
Borkwalde liegt ca. 40 km südwestlich von Berlin, ca. 30 km von Potsdam, und ca. 15 km von Beelitz entfernt. Die A 9 (Anschlussstelle Brück bzw. Beelitz) sind in ca. 8 km sowie die A 10 (Dreieck Potsdam - in alle Richtungen) in ca. 17 km erreichbar.
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Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand befindet sich in ruhiger Lage nahe dem Ortskern Borkwaldes an der Straße „Brücker Weg“ zwischen den Hausnummern 29 und 35. Die Umgebung ist geprägt durch eine lockere Bebauung (Wochenendhäuser/ Wohnhäuser) mit hohem Baumanteil.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Siehe Zusammenfassung.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung/ Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
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Behörde
Amt Brück, Ernst-Thälmann-Str. 59, 14822 Brück, Tel.: (033844) 620, E-Mail: info@amt-brueck.de
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Die Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds) hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein unbebautes, teilweise eingezäuntes, trapezförmig zugeschnittenes Grundstück nahe dem Ortskern.
Der Verkaufsgegenstand ist überwiegend mit Kiefern bewachsen und wurde jahrelang der Natur überlassen. Es ist daher teilweise sehr verwildert und weist erhebliche Mengen an Totholz auf.
An der rechten Grundstücksgrenze befindet sich eine Zufahrt, die zum Nebengebäude des Eigentümers des Nachbarflurstückes 154 (Fremdflurstück) führt. Dieser Bereich wird vertragslos durch den Nachbarn genutzt.
Das Vorhandensein von Altablagerungen, Müll und Unrat kann nicht ausgeschlossen werden, zumal ein Betreten aufgrund des teilweisen sehr starken Bewuchses nicht möglich war/ist.
Das Flurstück liegt an der Straße „Brücker Weg“, einer öffentlich gewidmeten Gemeindestraße. In der Natur handelt es sich um eine unbefestigte Verkehrsfläche, die nicht ausgebaut und deren Ausbau längerfristig auch nicht geplant ist. Der Verkaufsgegenstand ist medienseitig nicht erschlossen.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de