-
- Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
-
Titel
Vertragsfreies Grundstück im Mischgebiet zwischen dem Mühlenteich und der B2
-
Immobilienart
Grundstück
-
- Adresse
-
16307 Gartz (Oder)
-
Bundesland
Brandenburg
-
Land
Deutschland
-
Grundstücksgröße
839 m², lt. Grundbuchangaben.
-
Baujahr
-
Grundbuch
Amtsgericht Schwedt/Oder von Gartz, Blatt 1809, Flur 17, Flurstücke 639, 642, 647 und 650
-
Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
-
Wohnfläche
-
Gewerbefläche
-
Gesamtfläche
-
Nutzungsart
Vertragsfrei
-
Bruttojahresmiete
-
Betriebskostenanteil
-
Nettojahresmiete
-
Makrolage
Gartz (Oder) ist eine Landstadt im brandenburgischen Landkreis Uckermark und Verwaltungssitz des Amtes Gartz (Oder).
Gartz liegt im Nationalpark ´Unteres Odertal´ etwa 30 km südlich von Stettin.
Etwa 6 km südlich von Gartz trennt sich die Oder in zwei Arme, in die Westoder und die Ostoder. Die Westoder fließt direkt an der östlichen Stadtgrenze vorbei und bildet die Staatsgrenze zur Republik Polen.
Die Gemeinde liegt an der B2 zwischen Schwedt und Stettin sowie an der L27 nach Casekow. Die nächstgelegene Autobahnanschlussstelle ist Penkun an der A11 (Berlin-Stettin).
-
Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand befindet sich am westlichen Rand des Ortszentrums von Gartz zwischen der B2 und dem Mühlenteich. Etwa 400 m südlich liegt die Oder sowie die polnische Grenze.
-
- Sanierungsgebiet
-
Nein
-
- Denkmalschutz
-
Ja
-
-
-
-
Dach / Dachrinnen / Schornstein
-
-
-
-
-
-
Erschließung
Der Verkaufsgegenstand ist an keine Medien angeschlossen.
In der Straße ´Niederwall´ liegen eine Trink,- Abwasser und Gasleitung. Die Gasleitung verläuft u.a. über die Flurstücke 647 und 650.
-
Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung/ Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
-
Behörde
Amt Gartz (Oder), Kleine Klosterstraße 153, 16307 Gartz (Oder), Tel.: 03 33 32 77-0
-
Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
-
-
Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 5 und 6 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
-
Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein unregelmäßig geschnittenes und unbebautes Grundstück zwischen der B2 und dem Mühlenteich, bestehend aus vier zusammenhängenden Flurstücken mit einer Grundstücksgröße von 839 m², lt. Grundbuchangaben.
Der Verkaufsgegenstand stellt sich gegenwärtig als eine mit Wildwuchs bewachsene Fläche ggf. mit feuchtem Untergrund dar.
Nach Angabe der Unteren Denkmalschutzbehörde sollen die Flurstücke Anfang des 19. Jahrhunderts bebaut gewesen sein, wodurch mit Fundamentresten, Auffüllungen und Bauschutt zu rechnen ist.
Das Gelände ist offen zugängig, deshalb sind Müll- und Schuttablagerungen im Erdreich nicht auszuschließen.
Der Verkaufsgegenstand ist medienmäßig nicht erschlossen. Lt. Angabe des Veräußerers verläuft eine Gasleitung über die Flurstücke 647 und 650, welche im Grundbuch nicht dinglich gesichert ist.
Der Veräußerer weist darauf hin, dass sich der Verkaufsgegenstand in einem Kampfmittelverdachtsgebiet befindet. Im nutzungsparallelen Zustand besteht keine Gefahr und kein Handlungsbedarf. Im Falle von Bodeneingriffen muss eine Kampfmittelsondierung vorher bzw. begleitend erfolgen.
In diesem Zusammenhang wird besonders darauf hingewiesen, dass eine Finanzierung von Maßnahmen der Kampfmittelräumung durch das Land Brandenburg nicht übernommen wird, da das Land für Flächen, die in Bundeseigentum stehen oder aus diesem erworben wurden, keine mit Landesmitteln finanzierten Leistungen erbringt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
-
- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de