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Vertragsfreie Waldfläche in Baruth/Mark südlich von Berlin - ehemaliges Erholungsgrundstück mit ruinösen Gebäuden

  • Blick auf Verkaufsobjekt - Vertragsfreie Waldfläche in Baruth/Mark südlich von Berlin - ehemaliges Erholungsgrundstück mit ruinösen Gebäuden
    Blick auf Verkaufsobjekt
  • Blick auf Aufbauten auf der Verkaufsfläche - Vertragsfreie Waldfläche in Baruth/Mark südlich von Berlin - ehemaliges Erholungsgrundstück mit ruinösen Gebäuden
    Blick auf Aufbauten auf der Verkaufsfläche
  • Blick auf Aufbauten und Ablagerungen auf der Verkaufsfläche - Vertragsfreie Waldfläche in Baruth/Mark südlich von Berlin - ehemaliges Erholungsgrundstück mit ruinösen Gebäuden
    Blick auf Aufbauten und Ablagerungen auf der Verkaufsfläche
  • Blick auf Aufbauten auf der Verkaufsfläche - Vertragsfreie Waldfläche in Baruth/Mark südlich von Berlin - ehemaliges Erholungsgrundstück mit ruinösen Gebäuden
    Blick auf Aufbauten auf der Verkaufsfläche
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    Blick auf Aufbauten auf der Verkaufsfläche
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    Blick auf Aufbauten auf der Verkaufsfläche
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    Blick auf Aufbauten auf der Verkaufsfläche
  • Blick auf Aufbauten und Ablagerungen auf der Verkaufsfläche - Vertragsfreie Waldfläche in Baruth/Mark südlich von Berlin - ehemaliges Erholungsgrundstück mit ruinösen Gebäuden
    Blick auf Aufbauten und Ablagerungen auf der Verkaufsfläche
  • Innenansicht ehemalige Werkstatt/ Garage - Vertragsfreie Waldfläche in Baruth/Mark südlich von Berlin - ehemaliges Erholungsgrundstück mit ruinösen Gebäuden
    Innenansicht ehemalige Werkstatt/ Garage
  • Innenansicht ehemalige Werkstatt/ Garage - Vertragsfreie Waldfläche in Baruth/Mark südlich von Berlin - ehemaliges Erholungsgrundstück mit ruinösen Gebäuden
    Innenansicht ehemalige Werkstatt/ Garage
  • Blick auf Verkaufsfläche - Vertragsfreie Waldfläche in Baruth/Mark südlich von Berlin - ehemaliges Erholungsgrundstück mit ruinösen Gebäuden
    Blick auf Verkaufsfläche
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Vertragsfreie Waldfläche in Baruth/Mark südlich von Berlin - ehemaliges Erholungsgrundstück mit ruinösen Gebäuden
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche, Birkenstraße und Umgebung - Vertragsfreie Waldfläche in Baruth/Mark südlich von Berlin - ehemaliges Erholungsgrundstück mit ruinösen Gebäuden
    Blick auf Verkaufsfläche, Birkenstraße und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche, Birkenstraße und Umgebung - Vertragsfreie Waldfläche in Baruth/Mark südlich von Berlin - ehemaliges Erholungsgrundstück mit ruinösen Gebäuden
    Blick auf Verkaufsfläche, Birkenstraße und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche und Grundstückseingang - Vertragsfreie Waldfläche in Baruth/Mark südlich von Berlin - ehemaliges Erholungsgrundstück mit ruinösen Gebäuden
    Blick auf Verkaufsfläche und Grundstückseingang
  • Blick auf Verkaufsfläche, Birkenstraße und Umgebung - Vertragsfreie Waldfläche in Baruth/Mark südlich von Berlin - ehemaliges Erholungsgrundstück mit ruinösen Gebäuden
    Blick auf Verkaufsfläche, Birkenstraße und Umgebung
  • Lageskizze - Vertragsfreie Waldfläche in Baruth/Mark südlich von Berlin - ehemaliges Erholungsgrundstück mit ruinösen Gebäuden
    Lageskizze
  • Lageskizze - Vertragsfreie Waldfläche in Baruth/Mark südlich von Berlin - ehemaliges Erholungsgrundstück mit ruinösen Gebäuden
    Lageskizze
  • Umgebungsskizze - Vertragsfreie Waldfläche in Baruth/Mark südlich von Berlin - ehemaliges Erholungsgrundstück mit ruinösen Gebäuden
    Umgebungsskizze

Auktions-ID 448-0001

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
20.000 EUR *
SP 5.000 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreie Waldfläche in Baruth/Mark südlich von Berlin - ehemaliges Erholungsgrundstück mit ruinösen Gebäuden
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Birkenallee 38 und 40
    15837 Baruth/Mark OT Radeland
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 1.888 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Baujahr Nicht bekannt, lt. Angabe Veräußerer verm. 1960er/ 1970er Jahre
  • Grundbuch
    Amtsgericht Zossen von Radeland, Blatt 235, Flur 4 Flurstücke 202 und 203
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Baruth/Markt teilte in der E-Mail vom 30.05.2024 Folgendes mit: Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan Energie- der Stadt Baruth/Mark vom Juni 2017 als „Flächen für Wald“ mit der Art der baulichen Nutzung als „Sonderbaufläche Wochenendhausgebiet“ ausgewiesen. Es handelt sich um eine Fläche, die gem. § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen ist. Das Grundstück liegt nicht innerhalb eines Bebauungsplangebietes, unterliegt auch nicht einer Gestaltungs-, Erhaltungs- und/oder Sanierungssatzung sowie Denkmalschutz.
    Es wird darauf hingewiesen, dass für einige Grundstücke in der sog. Radelandsiedlung ein Aufstellungsbeschluss für eine Bebauungsplanung durch die SVV gefasst wurde. Das Verkaufsflurstück gehört nicht dazu.
    Das Grundstück liegt an der „Birkenallee“, die eine sonstige öffentliche Straße darstellt, die nicht ausgebaut ist und nicht den erschließungsrechtlichen Festsetzungen nach entspricht.
    Es sind in der Vergangenheit keine umlegungsfähigen Kosten für Anlieger entstanden und es sind keine Erschließungsmaßnahmen, bezogen auf die Straße, in naher Zukunft geplant.

    Im Schreiben vom 21.05.2024 bescheinigte der Landkreis Teltow-Fläming - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde, dass keine Baulast auf dem Grundstück eingetragen wurde.

    Der Landkreis Teltow-Fläming - Umweltamt/ Wasser, Boden, Abfall teilte im Schreiben vom 24.05.2024 mit, dass das Grundstück gegenwärtig nicht im Altlastenkataster erfasst ist. Der Behörde liegen zurzeit keine Anhaltspunkte über das Vorhandensein von Altlasten- oder Altlastverdachtsflächen auf dem Grundstück vor.

    Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) des Zentraldienstes der Polizei Brandenburg teilte im Schreiben vom 20.10.2020 mit, dass sich das Grundstück sich in einem Gebiet befindet, in dem eine Kampfmittelbelastung bekannt ist. Eine Munitionsfreigabe kann ich Ihnen daher nicht bescheinigen. Sie ist erst nach der Durchführung einer Kampfmittelräumung durch eine Fachfirma erreichbar.

    Der regionale Fachplaner des zentralen Kontaminationsmanagements des Veräußerers hat hierzu Folgendes ausgeführt:
    Die Stellungnahme des KMBD ist der Lage Radelands, wo sich u.a. dieses Verkaufsobjekt befindet, geschuldet: Im Gebiet Radeland-Zesch-Dornswalde befand sich am 29. und 30. April 1945 die Hauptgruppe von drei aufgespaltenen Gruppen der aus dem Kessel von Halbe ausgebrochenen 9. Armee nebst Flüchtlingen. Das 3. Gardeschützenkorps, die 50. und 96. Gardeschützendivision der 28. Armee (Rote Armee) griff diesen Bereich am 30. April an. Es kam zu intensiven Kampfhandlungen, bevor weitere Ausbruchsversuche Richtung Westen erfolgten. (Quelle Lakowski/Stich „Seelow und der Kessel von Halbe 1945“, Urbanke und Senholdt „Dem Kessel von Halbe entkommen“).
    Das Grundstück befindet sich also in einem kampfmittelverdächtigen Gebiet aufgrund von Kampfhandlungen zum Ende des II. Weltkrieges. Erkenntnisse zu konkreten Verdachtsmomenten liegen allerdings nicht vor. Es besteht ein allgemeiner Kampfmittelverdacht.
    Weiterhin haben mit dem hier vorliegenden Stand der Unterlagen weder der KMBD noch die zuständige Ordnungsbehörde eine Gefahr für den nutzungsparallelen Zustand festgestellt.
    Seitens des Veräußerers besteht demnach kein Anlass für weitere Maßnahmen der Kampfmittelräumung bzw. -untersuchung im nutzungsparallelen Zustand.

    Bei einem geplanten Bodeneingriff müssen aufgrund der Lage in einer Kampfmittelverdachtsfläche Maßnahmen der Kampfmitteluntersuchung bzw. -räumung zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes erfolgen. Baugenehmigungen in Kampfmittelverdachtsgebieten werden durch die Unteren Bauaufsichtsbehörden erst erteilt, wenn eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung vorliegt. Ebenfalls ist davon auszugehen, dass der KMBD an einer Bauleitplanung beteiligt wird.
  • Makrolage
    Baruth/Mark ist eine Stadt im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg. Es liegt in direkter Nachbarschaft zum Spreewald und liegt rund 40 Kilometer von der Südgrenze der Stadt Berlin entfernt an der Kreuzung der B96 und B115 sowie an der A13, Anschlussstelle Baruth/Mark.

    Baruth liegt an der Bahnstrecke Berlin-Dresden, der hier verkehrende Regionalexpress der Linie RE 3 (Schwedt/Oder/Stralsund über Berlin Richtung Elsterwerda) hält an dem Bahnhof Baruth/Mark.

    Radeland ist ein Ortsteil von Baruth/Mark. Das Rundlingsdorf liegt rund 40 Kilometer von der Südgrenze der Stadt Berlin und rund drei Kilometer nordöstlich von Baruth entfernt im Niederungsgebiet des Baruther Urstromtals.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand befindet sich an den nördlichen Ausläufern der Radelandsiedlung im Ortsteil Radeland.

    Die Siedlung liegt nördlich des Dorfzentrums Radeland und dort nördlich der K7225, die in West-Ost-Richtung verläuft.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Das Grundstück liegt an der Birkenallee, die eine sonstige öffentliche - jedoch unbefestigte - Erschließungsstraße darstellt.

    Leitungen für Strom liegen in der Birkenallee. Der Stromanschluss bzw. diverse Verteilerkästen befinden sich an der vorderen Grundstücksgrenze bzw. an der Ecke in Zaunnähe. Ein Leistungsverlauf auf dem Grundstück ist nicht bekannt.
    Das Grundstück ist nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie Gasversorgung angeschlossen, da keine entsprechenden Leitungen in der Straße vorhanden sind. Gemäß Angabe des Veräußerers befindet sich zwischen Wohn- bzw. Erholungsgebäude und der südlichen Grundstücksgrenze eine alte Abwassergrube. Weitere Informationen liegen dem Veräußerer dazu nicht vor. Für den Ortsteil Radeland sind derzeit keine Investitionsmaßnahmen im Bereich der Trink- und Abwassererschließung geplant.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.stadt-baruth-mark.de
  • Behörde Stadt Baruth/Mark, Ernst-Thälmann-Platz 4, 15837 Baruth/Mark, Tel.: 033 704/ 972 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Energieausweis
    Entfällt, unterliegt nicht dem GEG.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds).

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein rechteckig geschnittenes Eckgrundstück mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 1.888 m², bestehend aus den zwei zusammenhängenden Flurstücken 202 mit 874 m² und 203 mit 1.014 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.

    Bei dem Verkaufsobjekt handelt es sich um eine vertragsfreie Waldfläche, die mit zahlreichen großgewachsenen Laub- und Nadelbäumen (hauptsächlich mit Birken, Kiefern und Fichten) bestockt, ungepflegt und stark verwildert ist.

    Auf dem Verkaufsgrundstück befinden sich zwei in massiver Bauweise errichtete Gebäude (eins vermutlich ehemals zu Erholungs- und/oder Wohnzwecken und eins als Werkstatt/ bzw. Garage genutzt). Keine Angabe des Baujahres, vermutlich 1960er bzw. 1970er Jahre.

    Das auf massivem Fundament gebaute Wohn-/ Wochenendgebäude (ca. 30-40 m² bebaute Fläche) ist teilweise unterkellert. Der Ziegelbau ist verputzt, das Dach besteht großflächig aus Teerpappe.
    Das Werkstatt/ Garage (ca. 30-35 m² bebaute Fläche) mit Holztor und vorgebauten Unterstand ist ebenfalls auf massivem Fundament errichtet. Das Dach besteht großflächig aus Wellasbest.

    Die inzwischen stark zugewachsenen und nur sehr erschwert betretbaren Gebäude befinden sich relativ mittig auf dem Grundstück und erstrecken sich über beide Flurstücke. Die Aufbauten befinden sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand und weisen sehr starke bauliche Mängel und Feuchtigkeitsschäden auf, teilweise sind die Dächer, Wände, der Fußboden und das Mauerwerk eingefallen und die ehemalige Ofenheizung und Sanitäranlagen sind abgängig.
    Der Veräußerer weist ausdrücklich darauf hin, dass die nicht verschlossenen aber gesicherten Gebäude einsturzgefährdet sind und nicht gefahrlos betreten werden können. Es ist nicht ausgeschlossen, dass weitere Baumaterialien verwendet bzw. verbaut wurden, die - nach heutigen Regelungen - als schadstoffbelastet einzustufen wären.

    Die Gebäude sind nicht beräumt, es ist noch altes, unbrauchbares Inventar vorhanden. Der vereinbarte Kaufpreis (Meistgebot) bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück/Gebäude und wesentliche Bestandteile. Im und auf dem Objekt etwa vorhandene bewegliche Gegenstände/ Einbauten werden nicht mit verkauft, es besteht kein Anspruch auf Übereignung. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objekts sein Eigentum an diesen etwa noch vorhandenen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, bewegliche Gegenstände/Einbauten auf eigene Kosten zu entsorgen oder weiter zu benutzen.
    Des Weiteren sind diverse Ablagerungen von Bauschutt wie bspw. Teerpappe und Wellasbestplatten, Asbestrohre, Metallstangen (Kinderschaukelgerüst) und sonstige Müllablagerungen und Grünschnitt in und um die ehemaligen Gebäude sowie neben der Werkstatt/ Garage diverses nicht genau zu identifizierendes Gerümpel, Regale, Hausrat und Autoreifen zu verzeichnen.

    Neben der Werkstatt/ Garage befinden sich im Boden Fundamentreste eines ehemals genutzten Pools bzw. Gartenteichs.

    Die Verkaufsfläche ist teilweise mit einem zum Teil beschädigten Maschendrahtzaun mit einem Tor eingefriedet. Inwieweit die vorhandene Einfriedung mit dem tatsächlichen Verlauf der Flurstücksgrenze übereinstimmt, konnte nicht geprüft werden. Vermutlich ist eine Teilfläche des westlich angrenzenden Flurstücks 204 mit in die Einfriedung einbezogen. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Der Verkaufsgegenstand ist im FNP der Stadt Baruth/Mark als ´Flächen für Wald“ mit der Art der baulichen Nutzung als „Sonderbaufläche Wochenendhausgebiet“ ausgewiesen.

    Gemäß Angabe des Veräußerers ist für einige (benachbarte) Grundstücke in der sog. Radelandsiedlung ein Aufstellungsbeschluss vom 15.02.2024 für eine Bebauungsplanung durch die Stadtverordnetenversammlung (SVV) gefasst. Das verkaufsgegenständliche Grundstück gehört nicht dazu.
    Parallel zur Aufstellung des v.g. B-Plans wird der FNP geändert, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die SVV hat am 07.11.2024 den Vorentwurf zur Änderung des gemeinsamen (Gesamt-) Flächennutzungsplanes Nr. 22/12 der Stadt Baruth/Mark für den Änderungsbereich „Wochenendhausgebiet Radeland Siedlung“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

    Die vorhandenen Aufbauten genießen Bestandsschutz, sofern diese mit Baugenehmigung bzw. rechtmäßig errichtet wurden.
    Baugenehmigungen/Bauunterlagen liegen dem Veräußerer nicht vor.

    Zielsetzung der v. g. - privat finanzierten - Bauleitplanung ist die Sicherung der vorhandenen Nutzungen und die Möglichkeit zur qualitativen Aufwertung / Vornahme notwendiger Investitionen an vorhandenen Bebauungen. Die Inanspruchnahme neuer, bisher unbebauter Flächen ist kategorisch ausgeschlossen

    Inwieweit dies noch auf die vorhandene Bebauung zutrifft, ist fraglich und ob ein Ersteher sich in die Planungen einbringen dürfte, wurde nicht geprüft

    Der Veräußerer teilt mit, dass die Radelandsiedlung angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet „Baruther Urstromtal“ und „Luckenwalder Heide“ liegt.

    Der Verkaufsgegenstand liegt an der Birkenallee, die eine sonstige öffentliche, jedoch unbefestigte Erschließungsstraße darstellt.

    Eine Besichtigung des Objektes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
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