Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein rechteckig geschnittenes Eckgrundstück mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 1.888 m², bestehend aus den zwei zusammenhängenden Flurstücken 202 mit 874 m² und 203 mit 1.014 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.
Bei dem Verkaufsobjekt handelt es sich um eine vertragsfreie Waldfläche, die mit zahlreichen großgewachsenen Laub- und Nadelbäumen (hauptsächlich mit Birken, Kiefern und Fichten) bestockt, ungepflegt und stark verwildert ist.
Auf dem Verkaufsgrundstück befinden sich zwei in massiver Bauweise errichtete Gebäude (eins vermutlich ehemals zu Erholungs- und/oder Wohnzwecken und eins als Werkstatt/ bzw. Garage genutzt). Keine Angabe des Baujahres, vermutlich 1960er bzw. 1970er Jahre.
Das auf massivem Fundament gebaute Wohn-/ Wochenendgebäude (ca. 30-40 m² bebaute Fläche) ist teilweise unterkellert. Der Ziegelbau ist verputzt, das Dach besteht großflächig aus Teerpappe.
Das Werkstatt/ Garage (ca. 30-35 m² bebaute Fläche) mit Holztor und vorgebauten Unterstand ist ebenfalls auf massivem Fundament errichtet. Das Dach besteht großflächig aus Wellasbest.
Die inzwischen stark zugewachsenen und nur sehr erschwert betretbaren Gebäude befinden sich relativ mittig auf dem Grundstück und erstrecken sich über beide Flurstücke. Die Aufbauten befinden sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand und weisen sehr starke bauliche Mängel und Feuchtigkeitsschäden auf, teilweise sind die Dächer, Wände, der Fußboden und das Mauerwerk eingefallen und die ehemalige Ofenheizung und Sanitäranlagen sind abgängig.
Der Veräußerer weist ausdrücklich darauf hin, dass die nicht verschlossenen aber gesicherten Gebäude einsturzgefährdet sind und nicht gefahrlos betreten werden können. Es ist nicht ausgeschlossen, dass weitere Baumaterialien verwendet bzw. verbaut wurden, die - nach heutigen Regelungen - als schadstoffbelastet einzustufen wären.
Die Gebäude sind nicht beräumt, es ist noch altes, unbrauchbares Inventar vorhanden. Der vereinbarte Kaufpreis (Meistgebot) bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück/Gebäude und wesentliche Bestandteile. Im und auf dem Objekt etwa vorhandene bewegliche Gegenstände/ Einbauten werden nicht mit verkauft, es besteht kein Anspruch auf Übereignung. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objekts sein Eigentum an diesen etwa noch vorhandenen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, bewegliche Gegenstände/Einbauten auf eigene Kosten zu entsorgen oder weiter zu benutzen.
Des Weiteren sind diverse Ablagerungen von Bauschutt wie bspw. Teerpappe und Wellasbestplatten, Asbestrohre, Metallstangen (Kinderschaukelgerüst) und sonstige Müllablagerungen und Grünschnitt in und um die ehemaligen Gebäude sowie neben der Werkstatt/ Garage diverses nicht genau zu identifizierendes Gerümpel, Regale, Hausrat und Autoreifen zu verzeichnen.
Neben der Werkstatt/ Garage befinden sich im Boden Fundamentreste eines ehemals genutzten Pools bzw. Gartenteichs.
Die Verkaufsfläche ist teilweise mit einem zum Teil beschädigten Maschendrahtzaun mit einem Tor eingefriedet. Inwieweit die vorhandene Einfriedung mit dem tatsächlichen Verlauf der Flurstücksgrenze übereinstimmt, konnte nicht geprüft werden. Vermutlich ist eine Teilfläche des westlich angrenzenden Flurstücks 204 mit in die Einfriedung einbezogen. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.
Der Verkaufsgegenstand ist im FNP der Stadt Baruth/Mark als ´Flächen für Wald“ mit der Art der baulichen Nutzung als „Sonderbaufläche Wochenendhausgebiet“ ausgewiesen.
Gemäß Angabe des Veräußerers ist für einige (benachbarte) Grundstücke in der sog. Radelandsiedlung ein Aufstellungsbeschluss vom 15.02.2024 für eine Bebauungsplanung durch die Stadtverordnetenversammlung (SVV) gefasst. Das verkaufsgegenständliche Grundstück gehört nicht dazu.
Parallel zur Aufstellung des v.g. B-Plans wird der FNP geändert, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die SVV hat am 07.11.2024 den Vorentwurf zur Änderung des gemeinsamen (Gesamt-) Flächennutzungsplanes Nr. 22/12 der Stadt Baruth/Mark für den Änderungsbereich „Wochenendhausgebiet Radeland Siedlung“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Die vorhandenen Aufbauten genießen Bestandsschutz, sofern diese mit Baugenehmigung bzw. rechtmäßig errichtet wurden.
Baugenehmigungen/Bauunterlagen liegen dem Veräußerer nicht vor.
Zielsetzung der v. g. - privat finanzierten - Bauleitplanung ist die Sicherung der vorhandenen Nutzungen und die Möglichkeit zur qualitativen Aufwertung / Vornahme notwendiger Investitionen an vorhandenen Bebauungen. Die Inanspruchnahme neuer, bisher unbebauter Flächen ist kategorisch ausgeschlossen
Inwieweit dies noch auf die vorhandene Bebauung zutrifft, ist fraglich und ob ein Ersteher sich in die Planungen einbringen dürfte, wurde nicht geprüft
Der Veräußerer teilt mit, dass die Radelandsiedlung angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet „Baruther Urstromtal“ und „Luckenwalder Heide“ liegt.
Der Verkaufsgegenstand liegt an der Birkenallee, die eine sonstige öffentliche, jedoch unbefestigte Erschließungsstraße darstellt.
Eine Besichtigung des Objektes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.