Datenänderung 22.02.2024 Die Stadt Herzberg am Harz teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 22.02.2024 unter anderem mit, dass seitens der Behörde laut Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Der Verkaufsgegenstand liegt im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes mit der Ausweisung als sonstiges Sondergebiet, im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Sonderbaufläche Zweckbestimmung Einzelhandelsbetrieb (Lebensmitteldiscounter). Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2024/2025 nicht an.